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   BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86   

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BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86 (https://dejure.org/1987,1192)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1987 - 8 C 49.86 (https://dejure.org/1987,1192)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1987 - 8 C 49.86 (https://dejure.org/1987,1192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwAG § 1, § 3, § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 275
  • NVwZ 1988, 540
  • DVBl 1988, 247
  • DÖV 1988, 348
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
    Auch im Entwässerungsgebührenrecht verlangt der Gleichheitssatz aus Gründen der Praktikabilität des Gebührenmaßstabs nicht, die Benutzungsgebühr nach dem Maß der Kostenverursachung durch den einzelnen Benutzer der Kanalisation zu bemessen (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 und vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ) oder die Benutzungsgebühr nach dem unterschiedlichen Grad der Verschmutzung des Abwassers zu differenzieren (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 und vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132 S. 57 ).

    Das ist mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar (vgl. Urteil vom 16. September 1981 a.a.O. S. 17).

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
    Sie trifft keine dem Typ widersprechenden Ausnahmefälle (vgl. Beschluß vom 19. September 1983 - BVerwG 8 N 1.83 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 22 S. 11 ), sondern durchaus typische Gruppen von Umlageschuldnern.
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
    Auch im Entwässerungsgebührenrecht verlangt der Gleichheitssatz aus Gründen der Praktikabilität des Gebührenmaßstabs nicht, die Benutzungsgebühr nach dem Maß der Kostenverursachung durch den einzelnen Benutzer der Kanalisation zu bemessen (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 und vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ) oder die Benutzungsgebühr nach dem unterschiedlichen Grad der Verschmutzung des Abwassers zu differenzieren (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 und vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132 S. 57 ).
  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
    Auch im Entwässerungsgebührenrecht verlangt der Gleichheitssatz aus Gründen der Praktikabilität des Gebührenmaßstabs nicht, die Benutzungsgebühr nach dem Maß der Kostenverursachung durch den einzelnen Benutzer der Kanalisation zu bemessen (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 und vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ) oder die Benutzungsgebühr nach dem unterschiedlichen Grad der Verschmutzung des Abwassers zu differenzieren (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 und vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132 S. 57 ).
  • BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70

    Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86
    Auch im Entwässerungsgebührenrecht verlangt der Gleichheitssatz aus Gründen der Praktikabilität des Gebührenmaßstabs nicht, die Benutzungsgebühr nach dem Maß der Kostenverursachung durch den einzelnen Benutzer der Kanalisation zu bemessen (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG VII C 4.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 34 und vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ) oder die Benutzungsgebühr nach dem unterschiedlichen Grad der Verschmutzung des Abwassers zu differenzieren (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1972 - BVerwG VII B 92.70 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 13 S. 27 und vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132 S. 57 ).
  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    In diesem Sinne gebietet der Gleichheitssatz weder eine Differenzierung der Benutzungsgebühren nach dem unterschiedlichen Grad der Verschmutzung des Abwassers noch ist bei der auf die Einrichtungsbenutzer umzulegenden Abwasserabgabe nach unterschiedlichen Einleitungsstellen zu differenzieren - auch dann nicht, wenn der Einrichtungsträger an mehreren Stellen unterschiedlich schädliche Abwässer einleitet und deshalb hierfür unterschiedlich hohe Abwasserabgaben zu entrichten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1987 - 8 C 49.86 - BVerwGE 78, 275).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Solche Erwägungen vermögen zwar grundsätzlich auch die Gleichbehandlung erheblich unterschiedlicher Sachverhalte zu rechtfertigen (vgl. zum Gebührenrecht BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 21.92 - Abdruck S. 6 f. <WM 1994, 702 [BGH 11.02.1994 - V ZR 254/92]> undvom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 2 S. 3 ; BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 1966 - 1 BvR 320/57, 70/63 - BVerfGE 21, 12 ).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben (vgl. Urteile vom 9. November 1984, a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 2 S. 3 ), wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen betragsmäßigen Auswirkung "in bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb einer tragfähigen Relation stünde" (Urteil vom 11. November 1987, a.a.O.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine

    Ferner ist im Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 49.86 -(BVerwGE 78, 275, 280) im Zusammenhang mit einer abwasserabgabenrechtlichen Umlage ausgeführt, für den Fall, dass bei der Bemessung dieser Umlage etwaige (Gebühren-)Vorleistungen außer Betracht blieben, führe das zu einer nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbarten Doppelbelastung einzelner Umlageschuldner.
  • BVerwG, 14.03.1997 - 8 C 51.95

    Abwasserabgabe - Kleineinleiterabgabe - Freistellung von der Abgabe - Befreiung -

    Zwar hat der Senat gerade im Abwasserabgabenrecht diesem Grundsatz große Bedeutung beigemessen (vgl. zuletzt Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - DVBl 1996, 1329 [1330]; vgl. aber auch Urteile vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 2 S. 3 [5] und vom 13. November 1992 - BVerwG 8 C 17.90 - Buchholz a.a.O., § 10 AbwAG Nr. 1 S. 1).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93

    Aufenthaltserlaubnis; Betäubungsmittel; Ausweisung; Doppelbestrafung; Straftat

    Die Verwaltungsgerichte dürfen die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nur auf Rechtsfehler nachprüfen, namentlich darauf, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend und unter Beachtung der Grundrechte und der in ihnen verkörperten Wertordnung sowie des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des sich aus ihm herleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, gehandelt hat (BVerwG, Urt. v. 1.12.1987, BVerwGE 78, 275 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86] = InfAuslR 1988, 34).

    Bei der Abwägung ist eine zusätzliche Bestrafung im Heimatland zu berücksichtigen, wenn dafür konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (BVerwG, Urt. v. 1.12.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.1990 - 8 B 14.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Frage ist, wie der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - BVerwGE 78, 275 (280) [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86] entschieden hat, zu verneinen; zu ihrer Klärung bedarf es nicht der Durchführung eines weiteren Revisionsverfahrens.

    Ein gewisses Maß an - so verstandener - "Doppelveranlagung" kann ungeachtet der darin liegenden Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte u.a. hinzunehmen sein, wenn und weil eine andere Handhabung zu einem "ins Gewicht fallenden Verwaltungsmehraufwand" führen würde und deshalb den "Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität" durchgreifend gegen sich hat (Urteil vom 11. November 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 25.14

    Abwasser; Wasserverband; Wasserverbandsumlage; Direkteinleiter;

    Für den Indirekteinleiter hingegen enthält das Abwasserabgabengesetz keine Anordnung, dass die von ihm zu entrichtende abwasserrechtliche Umlage ebenfalls nach dem Maß seiner Mitverursachung der Schädlichkeit des in ein Gewässer eingeleiteten Abwassers zu bemessen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 49.86 - BVerwGE 78, 275 ).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

    Soweit schließlich mit der Beschwerde geltend gemacht wird, das angegriffene Urteil weiche hinsichtlich der Frage der Erheblichkeit des Mangels einer gegen § 6 ZAppO verstoßenden zu großen Prüfungsgruppe von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Auswirkung von Verfahrensfehlern auf Ermessensentscheidungen (BVerwGE 32, 179; 78, 280 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 49/86]; 61, 50 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80]; 62, 114 [BVerwG 26.03.1981 - 5 C 28/80]; 71, 65) [BVerwG 22.02.1985 - 8 C 25/84]sowie zur Beurteilungsermächtigung (DVBl 1988, 402 sowie BayVBl 1988, 408) ab, kann ihr nicht gefolgt werden.
  • BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89

    Zweifache Heranziehung - Gleichheitssatz - Doppelbelastung

    Ferner ist im Urteil vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - BVerwGE 78, 275 im Zusammenhang mit einer abwasserabgabenrechtlichen Umlage ausgeführt, für den Fall, daß bei der Bemessung dieser Umlage etwaige (Gebühren-)Vorleistungen außer Betracht blieben, führe das zu einer nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbaren Doppelbelastung einzelner Umlageschuldner.
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14

    Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 28.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 43.14

    Ableiten des Abwassers durch den Abfallverursacher über die Kläranlage des

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 26.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 27.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.1988 - 2 A 1883/80
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 12.90

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen einer

  • VG Arnsberg, 27.10.1998 - 11 K 5874/96

    Niederschlagswassergebühren

  • BVerwG, 07.07.1988 - 8 C 1.88

    Abgabe i.R.d. Anwendung und Auslegung irrevisiblen Ortsrechts bei erstmaliger

  • VG Arnsberg, 21.11.2000 - 11 K 242/99

    Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage

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